Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Schule
HEIP School of English Company Limited.
Triq il-Qalb Imqaddsa
Mellieha MLH 1118 – Malta
im folgenden Text nur `Leistungsanbieter’ genannt –
und jeder Person oder Personengruppe –
im folgenden Text nur ‘Kunde’ genannt,
welche eine Leistung bei dieser in Anspruch nehmen.
1. Vertragsabschluss und -inhalt
1.1. Durch die Buchung (via Web,) bietet der Kunde dem Leistungsanbieter den Abschluss des Vertrages unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
1.2. Grundlage des Angebotes sind die vom Leistungsanbieter ausgegebenen Informationen auf der Internetseite.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Bezahlung im Internet zustande, und wird unverzüglich nach Vertragsschluss durch den Leistungsanbieter dem Kunden schriftlich per Mail bestätigt.
2. Bezahlung
2.1. Alle Zahlungen müssen grundsätzlich vor Antritt der Leistung getätigt sein.
2.2. Nach Vertragsabschluss erfolgt ein Erhalt der Buchungsbestätigung
2.3. Bei allen Leistungen wird der Leistungspreis sofort nach Vertragsschluss fällig.
2.4. Stornogebühren und Gebühren für Umbuchungen werden sofort fällig.
2.5. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Leistungsanbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
3.1. Änderungen wesentlicher vertraglicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Leistungsanbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Leistungsanbieter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Gewährung einer mindestens gleichwertigen Leistung zu verlangen, wenn der Leistungsanbieter in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Leistungsanbieters über die Änderung oder die Absage der gebuchten Leistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Leistungsanbieter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Beginn der Leistung zurück oder tritt er die Leistung nicht an, so verliert der Leistungsanbieter den Anspruch auf den Leistungspreis. Stattdessen kann der Leistungsanbieter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Leistungspreis verlangen.
4.3. Der Leistungsanbieter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Leistungspreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bis zum 20. Tag vor Leistungsantritt 20 %, ab dem 18. Tag vor Leistungsantritt 35 %, ab dem 15. Tag vor Leistungsantritt 50 %, ab dem 8. Tag vor Leistungsantritt 65 %, ab dem 2. Tag vor Leistungsantritt bis zum Tag des Leistungsantritts oder bei Nichtantritt der Leistung 80 % des Leistungspreises.
4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Leistungsanbieter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
4.5. Der Leistungsanbieter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Leistungsanbieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5. Umbuchungen
5.1. Im Rahmen verfügbarer Plätze wird der Leistungsanbieter auf schriftliche Anfrage des Kunden versuchen jeden Änderungswunsch zu berücksichtigen. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen der vertraglichen Leistungen besteht grundsätzlich jedoch nicht.
5.2. Wird auf Wunsch des Kunden vor Beginn der unter Ziffer 4.3. genannten Fristen eine Umbuchung vorgenommen, kann der Leistungsanbieter ein Umbuchungsentgelt pro Kunden verlangen. Dieses beträgt bei Eingang des Änderungswunsches beim Leistungsanbieter vor den unter Ziffer 4.3. genannten Fristen 30,- € pro Kunden.
5.3. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der genannten Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Leistungspreises.
7. Kündigung durch den Leistungsanbieter
7.1. Der Leistungsanbieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Leistungsanbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Leistungsanbieter, so behält er den Anspruch auf den Leistungspreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von anderen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2. Um möglichen Schaden von der Schule abzuwenden, kann bei personenbezogene negative Informationen,die Schule den Vertrag mit den entsprechenden Personen kündigen und bei ausgeglichener Rechnung den Betrag zurücküberweisen.
8. Obliegenheiten des Kunden
8.1. Mängelanzeigen
Wird die Leistung nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Leistungsanbieter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Leistungspreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
8.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Vertrag wegen eines Mangels kündigen hat er dem Leistungsanbieter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Leistungsanbieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Leistungsanbieter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
8.3. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Leistungsanbieter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu
machen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die vertragliche Haftung des Leistungsanbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Leistungsanbieter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Die deliktische Haftung des Leistungsanbieters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Kunde und Leistung.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Leistung geltend zu
machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Leistungsanbieter unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist.
10.2. Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Leistungsanbieter Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Leistungsanbieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften
11.1. Der Leistungsanbieter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Antritt der Leistung unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird stets davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Leistungsanbieter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12. Gesetzliche Feiertage
Die Sprachenschule hat während der gesetzlicher Feiertage geschlossen. In Wochen, in denen gesetzliche Feiertage vorhanden sind werden die Wochenschulstunden auf die verbleibenden Schultage verteilt.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
14. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsanbieter findet ausschließlich das nationale Recht des Anbieters Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Dies gilt jedoch nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
15. Gerichtsstand
15.1. Der Kunde kann den Leistungsanbieter nur an dessen Sitz verklagen.
15.2. Für Klagen des Leistungsanbieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Leistungsanbieters vereinbart.
15.3. Die vorstehenden Gerichtsstandbestimmungen gelten jedoch nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Schule
HEIP School of English Company Limited.
Triq il-Qalb Imqaddsa
Mellieha MLH 1118 – Malta
im folgenden Text nur `Leistungsanbieter’ genannt –
und jeder Person oder Personengruppe –
im folgenden Text nur ‘Kunde’ genannt,
welche eine Leistung bei dieser in Anspruch nehmen.
1. Vertragsabschluss und -inhalt
1.1. Durch die Buchung (via Web,) bietet der Kunde dem Leistungsanbieter den Abschluss des Vertrages unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
1.2. Grundlage des Angebotes sind die vom Leistungsanbieter ausgegebenen Informationen auf der Internetseite.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Bezahlung im Internet zustande, und wird unverzüglich nach Vertragsschluss durch den Leistungsanbieter dem Kunden schriftlich per Mail bestätigt.
2. Bezahlung
2.1. Alle Zahlungen müssen grundsätzlich vor Antritt der Leistung getätigt sein.
2.2. Nach Vertragsabschluss erfolgt ein Erhalt der Buchungsbestätigung
2.3. Bei allen Leistungen wird der Leistungspreis sofort nach Vertragsschluss fällig.
2.4. Stornogebühren und Gebühren für Umbuchungen werden sofort fällig.
2.5. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Leistungsanbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
3.1. Änderungen wesentlicher vertraglicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Leistungsanbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Leistungsanbieter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Gewährung einer mindestens gleichwertigen Leistung zu verlangen, wenn der Leistungsanbieter in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Leistungsanbieters über die Änderung oder die Absage der gebuchten Leistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Leistungsanbieter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Beginn der Leistung zurück oder tritt er die Leistung nicht an, so verliert der Leistungsanbieter den Anspruch auf den Leistungspreis. Stattdessen kann der Leistungsanbieter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Leistungspreis verlangen.
4.3. Der Leistungsanbieter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Leistungspreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bis zum 20. Tag vor Leistungsantritt 20 %, ab dem 18. Tag vor Leistungsantritt 35 %, ab dem 15. Tag vor Leistungsantritt 50 %, ab dem 8. Tag vor Leistungsantritt 65 %, ab dem 2. Tag vor Leistungsantritt bis zum Tag des Leistungsantritts oder bei Nichtantritt der Leistung 80 % des Leistungspreises.
4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Leistungsanbieter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
4.5. Der Leistungsanbieter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Leistungsanbieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5. Umbuchungen
5.1. Im Rahmen verfügbarer Plätze wird der Leistungsanbieter auf schriftliche Anfrage des Kunden versuchen jeden Änderungswunsch zu berücksichtigen. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen der vertraglichen Leistungen besteht grundsätzlich jedoch nicht.
5.2. Wird auf Wunsch des Kunden vor Beginn der unter Ziffer 4.3. genannten Fristen eine Umbuchung vorgenommen, kann der Leistungsanbieter ein Umbuchungsentgelt pro Kunden verlangen. Dieses beträgt bei Eingang des Änderungswunsches beim Leistungsanbieter vor den unter Ziffer 4.3. genannten Fristen 30,- € pro Kunden.
5.3. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der genannten Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Leistungspreises.
7. Kündigung durch den Leistungsanbieter
7.1. Der Leistungsanbieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Leistungsanbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Leistungsanbieter, so behält er den Anspruch auf den Leistungspreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von anderen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2. Um möglichen Schaden von der Schule abzuwenden, kann bei personenbezogene negative Informationen,die Schule den Vertrag mit den entsprechenden Personen kündigen und bei ausgeglichener Rechnung den Betrag zurücküberweisen.
8. Obliegenheiten des Kunden
8.1. Mängelanzeigen
Wird die Leistung nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Leistungsanbieter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Leistungspreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
8.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Vertrag wegen eines Mangels kündigen hat er dem Leistungsanbieter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Leistungsanbieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Leistungsanbieter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
8.3. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Leistungsanbieter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu
machen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die vertragliche Haftung des Leistungsanbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Leistungsanbieter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Die deliktische Haftung des Leistungsanbieters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Kunde und Leistung.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Leistung geltend zu
machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Leistungsanbieter unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist.
10.2. Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Leistungsanbieter Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Leistungsanbieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften
11.1. Der Leistungsanbieter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Antritt der Leistung unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird stets davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Leistungsanbieter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12. Gesetzliche Feiertage
Die Sprachenschule hat während der gesetzlicher Feiertage geschlossen. In Wochen, in denen gesetzliche Feiertage vorhanden sind werden die Wochenschulstunden auf die verbleibenden Schultage verteilt.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
14. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsanbieter findet ausschließlich das nationale Recht des Anbieters Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Dies gilt jedoch nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
15. Gerichtsstand
15.1. Der Kunde kann den Leistungsanbieter nur an dessen Sitz verklagen.
15.2. Für Klagen des Leistungsanbieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Leistungsanbieters vereinbart.
15.3. Die vorstehenden Gerichtsstandbestimmungen gelten jedoch nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.